Anklageschrift
im Namen der Stadtwache Neu Corethon
Das Mitglied der Akademie der Goldenen Rose
Julia Schwarz
wird wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
wird wegen schwerer Körperverletzung angeklagt.
Gegen sie wird eine Strafzahlung in Höhe von
92 Gulden
92 Gulden
und eine öffentliche Strafe von
drei Tagen am Pranger
verhängt .
verhängt .
Das Opfer des folgenden Sachverhalts, Oberwachtmeister Leto Kynes, hat den Vorwurf zum Hauptmann der Stadtwache, Wilhelm von Pforten, getragen. Der Vorwurf konnte sich in einer durchgeführten Anhörung bestätigen.
Nach Auffassung der Stadtwache Neu Corethon hat Frau Julia Schwarz sich der Schweren Körperverletzung durch Unterlassen schuldig gemacht. Diese Straftat wurde zum Nachteil von Oberwachtmeister Leto Kynes verübt. Dieser hat im Auftrag der Stadtwache heldenhaft gegen die Ziegenmenschen im Norden gekämpft, wurde dabei aber schwer verletzt. Daher wurde Frau Julia Schwarz, zu diesem Zeitpunkt noch Medika der Stadtwache, auf den Garnisonshügel beordert, um Oberwachtmeister Kynes zu behandeln. Trotz der prekären gesundheitlichen Verfassung des Oberwachtmeisters, verweigerte Frau Schwarz - entgegen ihrer Pflichten als Medika - die Behandlung. Ihr Erklärungsversuch, sie konnte den Oberwachtmeister nicht behandeln, da dieser zu aufgebracht war und, dass sie um ihr Leben fürchten müsste, konnte die Stadtwache nicht überzeugen. Einerseits waren ausreichend Betäubungsmittel im Lazarett der Garnison vorrätig. Andererseits hätte sie zumindest den Medikus des Ordens rufen müssen, was der Oberwachtmeister selbst forderte. Die Stadtwache ist im Ergebnis zu der Überzeugung gekommen, dass das Leben des Oberwachtmeisters zwar aus schierer Inkompetenz, aber nicht vorsätzlich gefährdet wurde. Aufgrund der nicht erfolgten Behandlung wurde dennoch der prekäre Zustand von Kynes beibehalten, wodurch sich der Vorwurf der schweren Körperverletzung bestätigt.
Der Vorwurf des Widerstands gegen die rechtmäßige Ordnung und des versuchten Totschlags durch Unterlassen konnte nicht nachgewiesen werden und wird fallengelassen. Die Überprüfung des Vorwurfs hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen Kapitel IV Nr. 3 des Codex Ars Magica konnte von der Silvanischen Kirche noch nicht abschließend überprüft werden und wird entsprechend hier nicht geahndet. Frau Julia Schwarz hat das Recht auf einen gerichtlichen Prozess. Dieses Recht muss sie bis zum 15.06.1353 ausüben, andernfalls verfällt es und es wird dem Vorschlag der Stadtwache gefolgt.
Gezeichnet,
Wilhelm von Pforten
Hauptmann