Verkundbarung: Tristan und Doris Fabre Im Namen der Silvanischen Kirche unseres Herrn Deyn Cador werden die Bürger Doris Fabre und Tristan zu einer Strafe am Pranger verurteilt.
Ihnen wird der Verstoß von Kapitel V Artikel 16 des Kirchengesetzes sowie Kapitel VIII Artikel 16 des Codex Ars Magica vorgeworfen. Die Bürger haben trotz Verbot die Bororo Grabstätte am Schmiedetor betreten und dort Edelsteine entfernt, welche im Anschluss verkauft worden sind. Im Verlauf der Ermittlungen haben sie fortlaufend den Orden bei den entstanden Befragungen belogen und den wahren Tathergang verheimlicht. Da sich die Bürgerin Doris Fabre im Ermittlungsprozess teilweise kooperativ in der Aufklärung des gesamten Falles gezeigt hat, wird ihre Strafe gemildert. Sie wird dazu verurteilt unter Aufsicht des Ordens und einem Baumeister die Grabstätte wieder in Stand zu setzen. Die Strafe am Pranger wird am 18. diesen Monats zur sechsten Abendstunde vollzogen.
Im Namen der Silvanischen Kirche
Protektor Konstantin Lind |
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