27.02.2021, 08:05 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.04.2022, 12:47 AM von Rene345.)
Goedendag Neu Corethon!
Hiermit sei offiziell verkündet, dass die Leändische Handelskompanie ihren Einzug in Neu Corethon abgehalten hat! Nunmehr sind die Besitztümer der silventrumischen Händlerzunft am nordwestlichsten Teil des Hafens am neu errichteten Trockendock aufzufinden. Diese von der Stadt und ihren Würdenträgern freundlicherweise überlassene Stück Land beherbergt nun den Handelskontor, in welcher zukünftig An- und Verkäufe stattfinden können.
Die Preise für jedwede Waren unterliegen dabei den ansässigen Steuer- und Zollabgaben des Kaiserreich Tasperins. In der Regel exportiert die Handelskompanie nur unverderbliche und überaus große Mengen, dessen Verschiffung sich über den Leändischen Ozean auch wirklich rentiert, eine grundlegende Nachfrage vom Markt muss ebenfalls bestehen. Ähnlich verhält es sich bei dem Import von Waren, dessen Verfügbarkeit zunächst geprüft und gegebenenfalls erst eingeschifft werden muss. Auch hier fallen Kleinstmengen nicht in die Zuständigkeit der Leändischen Handelskompanie und werden pauschal abgelehnt. Der Nachbarkomplex besteht aus dem Warenlager, welches mit dem Trockendock und den Krananlagen verbunden ist, jedes Quartal wird dieses mit einem unserer Kompanieschiffe ent- und beladen. Die Montage und Reparatur von Schiffen kann ebenfalls über uns in Anspruch genommen werden, eine Ratenzahlung ist dabei nur mit genügend Sicherheiten möglich. Weit im Norden der Insel, am östlichen Küstenstreifen nebst der Handwerkstätte Marmoria wurde außerdem ein Umschlagsplatz eingerichtet, welcher als Zwischenstation dient, um die begehrten Reichtümer des Erdreiches aufzuladen. Die Handelskompanie beschäftigt drei vertragliche Werftarbeiter, welche während interner Ruhephasen ebenfalls als Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden können. Über den Gouverneur Friedrich von Siedenbruck wurde ein Handelsabkommen zwischen der Stadt Neu Corethon und der Leändischen Handelskompanie arrangiert. Künftig hat die Kolonie zum Anfang jedes Quartals (RL-Monat) folgende Abgaben in die Gebäude der Handelskompanie zu bringen: Warenlager Neu Corethon Vier Tonnen (= 40 Stacks) landwirtschaftliche Produkte, welche in den tropischen Klimazonen Neu Corethons ertragreich über Plantagen dauerkultiviert werden können. Darunter zählen:
Jeder Gutshof und jedes Bauerngut ist dazu verpflichtet, ihren Beitrag ohne Rückfragen abzuleisten. Dabei soll die Größe der Landfläche proportional zum Anteil des Exportguts verlaufen. Verweigerung dieser landwirtschaftlichen Pflichten wird unter Strafe gestellt, allerdings werden keine konkreten Quantitäten und Zahlen verschriftlicht. Erst im Falle der Unterproduktion werden daher Kontrollen der Stadtwache zur Aufrechterhaltung der Auflagen beitragen. Umschlagplatz Marmoria Beliebige Anzahl an Erzen, Metalle und Gesteine, welche bereits aufbereitet und in handelsübliche Barren eingeschmolzen worden sind, darunter fallen:
Die Waren sollen von der Bevölkerung selbstständig in die Lager transportiert werden. In jedem der Gebäude befindet sich ein Logbuch zur Abschrift der Lieferanten: Darin ist der Name, das Datum und die Anzahl der eingelagerten Produkte zu notieren. Falls kaufmännische Erfahrungen vorhanden sind, kann außerdem eine Preiserwartung beigefügt werden. Die tatsächlichen Einnahmen unterliegen anschließend den gängigen Zöllen der Westwind-Inseln und den Steuern des Generalgouverneurs von Vladsburg. Der größte Teil der Einnahmen wird zwischen der Kompanie und dem Gouverneur Friedrich von Siedenbruck aufgeteilt. In der Regel soll ein Zehnt an die Arbeitskräfte ausgezahlt werden, dieser Lohn findet sich nach Wareneingang des vorherigen Quartals in den Warenlagern und kann dort selbstständig abgeholt werden. Die Anteile werden dabei auf die zu erbrachte Leistung übertragen, daher ist eine korrekte Dokumentation von höchstem Wert. Der Gouverneur lässt noch folgende freudige Nachricht verkünden: Durch die Einnahmen des Handelsabkommen ist er in der Lage, pro Quartal 50 Gulden an den Herold-Spendentopf zukommen zu lassen. Allerdings nur, solange die Auflagen auch aufrecht erhalten werden! Zu diesem guten Zweck erläutert er allerdings auch, dass die Auszahlung an die Arbeitskräfte dementsprechend geringer ausfallen könnten. Er erinnert hierbei jedoch an den gegenseitigen Zusammenhalt, in der sich die Gemeinde in diesen schweren Zeiten besonders hervortun muss! gezeichnet, Handelskompanist Boris van de Pas |