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Anklageschrift: Doris Fabre

#1
Kundgebung der Stadtwache Neu Corethon, im Namen seiner Erlaucht, Friedrich von Siedenbruck


Anklageschrift

[Bild: 2RdJnBr.png]

Die Bürgerin Doris Fabre
wird wegen Beleidigung eines adeligen Würdenträgers, Freveleien gegenüber der Stadtwache Neu Corethons und Widerstand gegen die rechtmäßige Ordnung angeklagt.

Im Zuge einer Meldung, welche die Bürgerin gegenüber der Stadtwache machte, kritisierte sie energisch Anordnungen des ehrenwerten Gouverneurs und bezeichnete die gesamte Angelegenheit des Austauschprogramms als herzlos. Darüber hinaus äußerte sie wiederholt Zweifel an der Kompetenz, Aufrichtigkeit sowie Handlungsbereitschaft der Stadtwache Neu Corethons. Sie hat sich somit nach Kapitel V Nr. 41 sowie Nr. 20 des Tasperiner Strafgesetzbuchs strafbar gemacht.


Gegen die angeklagte Bürgerin wird eine dreitägige Prangerstrafe verhängt.


Frau Fabre hat das Recht auf einen gerichtlichen Prozess. Dieses Recht muss sie bis zum 28. Taumond geltend machen. Andernfalls verfällt dieses und es wird dem Vorschlag der Stadtwache gefolgt.




Gezeichnet,

Fuchs (Zgfr)
[Bild: hMdGMtU.png]
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#2


Werte Gemeinde


Bürgerin Doris Fabre hat sich dazu entschieden Rechtsmittel einzulegen.
Der Prozess wird am 10. diesen Monats zur fünften Stunde stattfinden ((RL 10.11.24 17 Uhr)). 

Frau Fabre hat das Recht sich selbständig einen Rechtsbeistand für den Prozess zu suchen. Es handelt sich um eine öffentliche Verhandlung. Jeder Bürger Neu Corethons ist dazu eingeladen, der Verhandlung beizuwohnen und sich selbst ein Bild zu machen.

Der Bürger Alexandros Mavridis sowie der werte Schamane und Gesandte Percoyo werden aufgefordert, als Zeugen in dem Prozess auszusagen. Entsprechend wird um ihre Anwesenheit vor Gericht gebeten.

Zudem sei hiermit bekannt gegeben, dass die Anklage um die beiden folgenden Punkte ergänzt wird:

  • Kapitel V Nr. 22: falsche Verdächtigung wider besseren Wissens
  • Kapitel V Nr. 37: Aussprechen der Lüge vor dem Militär

Gezeichnet,

Fuchs (Zgfr)

[Bild: hMdGMtU.png]
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#3


Geschätzte Bürgerschaft

Gegen die Bürgerin Doris Fabre wurde im Rahmen des vorangegangenen Prozesses folgende Strafe verhängt:

Frau Fabre wurde nach dem Tasperiner Gesetzbuch wegen 

- falscher Verdächtigung wider besseren Wissens, 
- Widerstand gegen die rechtmäßige Ordnung sowie 
- Lüge vor dem Militär 

zu einer 3-tätigen Prangerstrafe, einer Geldstrafe von 15 Gulden sowie Übernahme der Gerichtskosten in Höhe von 5 Gulden verurteilt.

Die Prangerstrafe wird am 21. Weinmond 1365 zur siebten Abendstunde auf dem Marktplatz vollstreckt (RL 07.12. 19 Uhr). Frau Fabre ist angehalten, sich zu dieser Zeit vor Ort einzufinden. Jeder Bürger und Freie ist herzlich geladen, der Vollstreckung beizuwohnen und sich aktiv am traditionellen Prangertag zu beteiligen. Die Stadtwache stellt eine kleine Auswahl an Wurfgut zur Verfügung, es kann jedoch auch auf eigene Vorräte zurückgegriffen werden.

Die Geldsumme von 20 Gulden ist bis zum 31. Eismond des Jahres 1365 bei der Stadtwache zu entrichten.


Gezeichnet,

Elodie Louise Fuchs (Zgfr)

[Bild: hMdGMtU.png]
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#4
((Der Prangertag wurde um eine Woche auf den 07.12.24 um 19 Uhr verlegt.))
[Bild: hMdGMtU.png]
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