Vor 3 Stunden
Kundgebung der Stadtwache Neu Corethon, im Namen seiner Erlaucht, Friedrich von Siedenbruck
Regelungen über den Umgang mit Verbotenen Substanzen
![[Bild: 2RdJnBr.png]](https://i.imgur.com/2RdJnBr.png)
Regelungen über den Umgang mit Verbotenen Substanzen
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Der Besitz verbotener Substanzen steht in Tasperin grundsätzlich unter Strafe. Eine Ausnahme davon bildet eine Lizenz zum Führen bestimmter Substanzen unter strengen Auflagen. Eine solche wird generell auf begrenzte Zeit und auf Neu Corethon schriftlich vom Tasperiner Heer ausgestellt und deren Nutzung durch dieses protokolliert geprüft. Um die Voraussetzungen für die Lizenzvergabe zu erfüllen, müssen folgende Punkte zutreffen:
I. Es liegt ein Grund vor, der den Einsatz einer verbotenen Substanz notwendig macht. Solche Gründe können sein:
I. Nr. 1: Einsatz als Betäubungs- oder Schmerzmittel bei leib- oder lebensbedrohlichen medizinischen Eingriffen.
I. Nr. 2: Ausbildungszwecke in militärischen oder medizinischen Einrichtungen, um verbotene Substanzen identifizieren zu können, insofern keine entsprechenden Aufzeichnungen vor Ort vorhanden sind.
I. Nr. 3: Zur Entwicklung von Gegengiften oder anderen Mitteln, im Falle einer die Gesundheit der Bevölkerung bedrohenden Seuche, Vergiftung oder Vergleichbarem.
I. Nr. 4: Bei besonderen Gefahren, die nicht weltlicher Natur sind und Leib oder Leben der Tasperiner Bürgerschaft bedroht.
II. Die Verwendung alternativer nicht verbotener Substanzen ist nicht möglich, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend oder wurde bereits erfolglos durchgeführt.
Ein Antrag wird schriftlich unter Angabe aller genannten Punkte und entsprechender Ausführung sowie Beilegung von Nachweisen gestellt. Die bei positiver Beurteilung ausgestellte Lizenz umfasst die Dauer der Lizenz sowie Umfang des Einsatzes der Substanzen, den genauen Grund der Verwendung und die zugestandene Menge.
Der Antragsteller verbürgt sich für die sichere Verwahrung der Substanzen und gibt diese nicht an Dritte weiter. Andernfalls haftet er für aufkommende Schäden.
Die Lizenz kann nur durch hochrangige Mitglieder der Stadtwache Neu Corethons ausgestellt werden.
Eine Ausnahme davon stellt eine offizielle Medikuslizenz dar. In der Medikuslizenz enthalten sind Kratomblätter, Silvenblüten, Sin Semilia und Narkobeeren in geringen Mengen (nicht mehr als 1 kleiner Strauch oder etwa 200g Beeren).
Die folgende Auflistung dient der Übersicht und ist nicht als abschließend zu betrachten:
Die geduldeten Substanzen müssen sich in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank befinden, zu welchem ausschließlich der Medikus Zugang hat, dem die Lizenz zu eigen ist. Dies gilt auch für den Anbau.
Alle Verwendungen müssen ordentlich dokumentiert werden, zudem ist zu jeder Zeit eine vollständige Bestandsliste inklusive Eingang und Ausgang sowie Herkunft der Substanzen bei Aufforderung der Stadtwache vorzulegen.
Auch ausgenommen von der Strafverfolgung kann der kurzfristige Besitz mit sofortiger Verwendung einer verbotenen Substanz bei Gefahr im Verzug sein. In äußersten Notsituationen ist dies nach Ermessen der beurteilenden Instanz gebilligt, sofern durch den Einsatz schwerwiegende Schäden vermieden werden können.
Zuwiderhandlungen jeglicher Art werden durch die Stadtwache geahndet und ziehen hohe Strafen mit sich.
I. Es liegt ein Grund vor, der den Einsatz einer verbotenen Substanz notwendig macht. Solche Gründe können sein:
I. Nr. 1: Einsatz als Betäubungs- oder Schmerzmittel bei leib- oder lebensbedrohlichen medizinischen Eingriffen.
I. Nr. 2: Ausbildungszwecke in militärischen oder medizinischen Einrichtungen, um verbotene Substanzen identifizieren zu können, insofern keine entsprechenden Aufzeichnungen vor Ort vorhanden sind.
I. Nr. 3: Zur Entwicklung von Gegengiften oder anderen Mitteln, im Falle einer die Gesundheit der Bevölkerung bedrohenden Seuche, Vergiftung oder Vergleichbarem.
I. Nr. 4: Bei besonderen Gefahren, die nicht weltlicher Natur sind und Leib oder Leben der Tasperiner Bürgerschaft bedroht.
II. Die Verwendung alternativer nicht verbotener Substanzen ist nicht möglich, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ausreichend oder wurde bereits erfolglos durchgeführt.
Ein Antrag wird schriftlich unter Angabe aller genannten Punkte und entsprechender Ausführung sowie Beilegung von Nachweisen gestellt. Die bei positiver Beurteilung ausgestellte Lizenz umfasst die Dauer der Lizenz sowie Umfang des Einsatzes der Substanzen, den genauen Grund der Verwendung und die zugestandene Menge.
Der Antragsteller verbürgt sich für die sichere Verwahrung der Substanzen und gibt diese nicht an Dritte weiter. Andernfalls haftet er für aufkommende Schäden.
Die Lizenz kann nur durch hochrangige Mitglieder der Stadtwache Neu Corethons ausgestellt werden.
Eine Ausnahme davon stellt eine offizielle Medikuslizenz dar. In der Medikuslizenz enthalten sind Kratomblätter, Silvenblüten, Sin Semilia und Narkobeeren in geringen Mengen (nicht mehr als 1 kleiner Strauch oder etwa 200g Beeren).
Die folgende Auflistung dient der Übersicht und ist nicht als abschließend zu betrachten:
| In geringen Mengen in der Medikuslizenz enthalten | Unabhängig von der Menge zu jeder Zeit verboten | |
| Narkobeeren, Silvenblüten | Vesicatium, Mondzucker, Feuermohn | |
| Kratomblätter, Sin Semillia | Alle weiteren Rauschmittel und giftigen Substanzen sowie Pflanzen | |
Die geduldeten Substanzen müssen sich in einem abgeschlossenen Raum oder Schrank befinden, zu welchem ausschließlich der Medikus Zugang hat, dem die Lizenz zu eigen ist. Dies gilt auch für den Anbau.
Alle Verwendungen müssen ordentlich dokumentiert werden, zudem ist zu jeder Zeit eine vollständige Bestandsliste inklusive Eingang und Ausgang sowie Herkunft der Substanzen bei Aufforderung der Stadtwache vorzulegen.
Auch ausgenommen von der Strafverfolgung kann der kurzfristige Besitz mit sofortiger Verwendung einer verbotenen Substanz bei Gefahr im Verzug sein. In äußersten Notsituationen ist dies nach Ermessen der beurteilenden Instanz gebilligt, sofern durch den Einsatz schwerwiegende Schäden vermieden werden können.
Zuwiderhandlungen jeglicher Art werden durch die Stadtwache geahndet und ziehen hohe Strafen mit sich.
Gezeichnet,
Fuchs, Zgf
Fuchs, Zgf


