Anhörung in einer Strafsache
Der Bürger
Tristan
wird aufgefordert, sich zu folgenden Vowürfen zu äußern:
Gegen den Bürger stehen Vorwürfe aus mehreren Sachverhalten im Raum:
1) Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Stadtwache Neu Corethon zu den Einbrüchen im Hafenviertel soll der Bürger den ehemaligen Rekruten der Stadtwache Al'Habap bei Ermittlungsarbeiten unterstützt haben. Weder die vermeintlichen Ermittlungsarbeiten des damaligen Rekruten noch die Hinzuziehung des Bürgers war hierbei von Vorgesetzten autorisiert worden. Der Bürger und Al'Habap sollen den Wohnort der Bürgerin Petra Egelsfaust aufgesucht haben. Sie sollen an ihre Tür geklopft und ihr nach Öfnung dieser gesagt haben, dass sie mit ihr über einige Sachverhalte sprechen wollen. Ferner sollen sie Zugang zu ihrer Behausung ersucht haben. Als die Bürgerin Egelsfaust dem hier verdächtigten Bürger und Al'Habap den Einlass in die Wohnung verweigerte und die Tür schließen wollte, soll der Bürger Tristan seinen Fuß in die Tür gestellt und sich gegen diese mit seinem Körper gestemmt haben, um die Tür so gewaltsam geöffnet zu halten. Hierbei sei die Bürgerin Egelsfaust zurückgestoßen worden. Tristan und Al'Habap sollen in der Folge die Wohnung betreten und die Bürgerin wegen eines nicht näher benannten Diebstahlverdachts festgenommen haben. Bürger Tristan und Al'Habap sei hierbei bewusst gewesen, dass sie keine Beweise für diesen Verdacht hatten und dass auch keine Erlaubnis für dieses Vorgehen erteilt worden ist. Dem ehemaligen Rekruten gelang es zwar in der Folgezeit ein vergrabenes Fass mit dem Diebesgut aus den Überällen im Hafenviertel in der Nähe des Wohnhauses, in welchem auch die Familie Egelsfaust wohnhaft ist, aufindig zu machen. Rückschlüsse auf einen potenziellen Täter waren dem Inhalt indes nicht zu entnehmen.
Frau Petra Egelsfaust wurde in der Folgezeit zur weiteren Untersuchung inhaftiert und später wegen Ermangelung an Beweisen freigelassen. Während der Inhaftierung von Frau Egelsfaust soll der Bürger Tristan den Kontakt zu ihrem Gatten, Roland Egelsfaust, gesucht haben. Diesem gegenüber soll er zunächst den Umstand der Inhaftierung seiner Frau mitgeteilt sowie anschließend seine Hilfe in der Sache angeboten haben. Die beiden Bürger sollen sich in der Wohnung der Egelsfaust zusammengesetzt haben. Dort soll der Bürger Tristan Herrn Egelsfaust zwei Gulden als finanzielle Unterstützung sowie ein Schreiben vorgelegt haben, welches vermeintlich von Petra Egelsfaust stammen sollte. Das Schreiben hat hierbei folgenden Inhalt:
Zeugenaussage
Ich, Petra Egelsfaust, gestehe hiermit in freiwilligen Stücken, dass ich unter Erpressung von Doris Fabre gezwungen wurde, den Verdienstorden von Anton Schmidt zu stehlen.
Ermittlungen der Stadtwache Neu Corethon haben zwischenzeitlich ergeben, dass das Schreiben aufgrund der unterschiedlichen Schrift nicht von Frau Petra Egelsfaust stammt. Dieses Ergebnis steht im Einklang mit den Aussagen von Petra und Roland Egelsfaust.
2) Ferner soll der Bürger im Rahmen eines Auftrags der Gilde der Kartographen™ (Auftrag #102 - "Bellen und Beißen") - ausgeschrieben wurde dieser von Hauptmann Hubert Kirsten, Hauptmann der Stadtwache von Cabu - versucht haben, laufende Forschungsprojekte des Tasperiner Heers zu sabotieren. Der Bürger habe versucht, ein Mitglied der Stadtwache Neu Corethon durch Aufwiegelung gegen das Tasperiner Heer in Form von Diffarmierung seiner direkten Vorgesetzten sowie durch Herabwürdigung der Stadtwache als Organisation für seine Sache zu gewinnen und so zu erwirken, dass das Mitglied der Stadtwache in einem offiziellen Bericht die Forschung des Heeres als Gescheitert deklariert. Hierbei soll der Bürger ausdrücklich darauf bestanden haben, dass das Mitglied der Stadtwache dies "hinter dem Rücken" seiner Kameraden tätigt. Das Mitglied der Stadtwache habe sich indes nicht durch die Handlungen des Bürgers beeinflussen lassen und folgte seinem Ansinne nicht.
Der Bürger wird im Zusammenhang mit beiden Sachverhalten folgender Delikte verdächtigt: Sittenvergehen (Kapitel V Nr. 17), Falsche Verdächtigung wider besseren Wissens (Kapitel V Nr. 22), Einbruch (Kapitel V Nr. 27), Urkundenfälschung (Kapitel V Nr. 31), Aussprechen der Lüge vor dem Militär (Kapitel V Nr. 37) und Widerstand gegen rechtmäßige Ordnung (Kapitel V Nr. 41). Zur Klärung des dargestellten Sachverhalts und Feststellung seiner individuellen Schuld hat sich der Bürger zu einer Anhörung auf dem Garnisonsberg einzufinden. Nimmt der Bürger die ihm hierdurch gewährte Möglichkeit der Stellungnahme bis zum 30. Regenmond nicht wahr, so gilt seine Schuld als erwiesen und die Strafe wird über öffentlichen Aushang verkündet. Das Recht des Bürgers, Rechtsmittel einzulegen, bleibt hierdurch unbenommen.
Folgende Personen werden darüber hinaus als Zeugen gebeten, sich für eine Anhörung einzufinden: Zugsführer Tuqaa Jabari, Korporal Emilia Wagner, Roland Egelsfaust, Petra Egelsfaust und Willy Schnürschuh.
Gezeichnet,
Wilhelm von Pforten
(Hptm)
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