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Richtlinien der Stadtwache - Druckversion

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Richtlinien der Stadtwache - DollarGER - 19.04.2019

Richtlinien der Stadtwache
 
1. Der Soldat Neu Corethons kämpft ritterlich für den Gouverneur und seine Ehre. Er verabscheut Grausamkeiten und unnötige Zerstörung. 
 
2. Es herrscht strikter Gehorsam den Vorgesetzten und besonders den Offizieren gegenüber. 
 
3. Es darf Niemand getötet werden, der sich ergibt. Diese erhalten ihre gerechte Strafe durch das Gericht und werden in Gefangenschaft gebracht. 
 
3.1. Gefangene dürfen nicht misshandelt werden. Ihre gesamte Habe ist abzunehmen und sicher zu verstauen. Nichts davon darf abhanden kommen oder veruntreut werden. 
 
3.2. Gefangene, die sich der Wache widersetzen, müssen mit Gewalt rechnen. 
 
3.3. Gefangene sind menschlich zu behandeln. Ärzte dürfen in ihrer ärztlichen und seelsorgerischen Tätigkeit nicht gehindert werden. 
 
4. Das Gesetz des Gouverneurs zu wahren ist des Soldaten größte Pflicht. 
 
4.1. Dabei muss das Wohl der Bevölkerung stets bewahrt werden. 
 
5. Die Stadtwache bleibt aufgeräumt und stets in Schuss. Die Ausrüstung gehört gereinigt und gepflegt. Jeder einzelne Soldat, von Rekrut bis Hauptmann, ist für die Pflege und Sauberkeit des Burgfrieds verantwortlich.
 
5.1. Wer seine gestellte Ausrüstung verliert, darf sie mit barer Münze ersetzen. 
 
5.2. Das Tragen von eigener Ausrüstung ist nur nach Absprache mit dem Kommandanten erlaubt.  
 
6. Es ist über jegliche Vorfälle ein ordentlicher Wachbucheintrag zu verfassen. 
 
7. Das Betreten des Burgfrieds sei dem Volke gewährt, sofern sich angemessen verhalten wird. 
 
7.1. Die Gemächer eines Soldaten dürfen nur von eben diesem betreten werden. Ebenso darf das Kasernengelände nur von Soldaten besucht und genutzt werden. 
 
8. Kein Soldat soll Krankheit, Schmerz und Leid erdulden und soll sich schonen zu seinem eigen' und des Volkes Wohl. 
 
8.1. Dem Wort des Medikus ist Folge zu leisten. Wer wohl bedacht seine Genesung verzögert, strebt schwere Konsequenzen an. 
 
9. Vor dem Soldaten ist jeder gleich, ob Mann oder Weib, und ungeachtet seiner Herkunft. 
 
10. Es ist nach mindestens einem Jahr Dienstzeit möglich, die Stadtwache jederzeit zu verlassen. Wer desertiert und den Gouverneur damit hintergeht, wird mit dem Tod am Strick bestraft. 
 
11. Das Wohnen außerhalb der Garnison sei allen Soldaten nach der Rekrutenzeit erlaubt.
 
12. Beziehungen unter den Mitgliedern der Garnison sind vollkommen und ohne Ausnahme untersagt.